AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit den Kunden vom Studio LUNA (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).


2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Kraft in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausgeführt werden.


3. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung einer Dienstleistung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt.

Bei Auftragserteilung werden Ihre Vertragsdaten (z.B. Namen von Kontaktpersonen und Telefonnummer) verarbeitet um die vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gemäß Art. 6 Abs. 1 lit a. DSGVO abzugeben bzw. abgegeben - ansonnsten behält sich das Studio LUNA vor, von der Beauftragung abzusehen.


§ 2 Angebote

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


§ 3 Terminvergabe, Behandlungen

1. Behandelt werden auf eigenen Wunsch, und nach telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung, alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.  §1 Abs. 3, Satz 2f gilt entsprechend.


2. Wünscht der Kunde einen besonderen Behandlungstermin, wird versucht, diesem Wunsch nachzukommen. Aufgrund der Vielzahl von Terminwünschen ist dies jedoch nicht immer durchführbar.


3. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sowohl schriftlich wie auch mündlich/ fernmündlich


4. Die Behandlungsdauer und der -umfang richten sich nach der vorherigen und individuellen Absprache und dem Hautbild / Typ. Es werden Behandlungsempfehlungen gegeben, die Entscheidung über die Art der Behandlung trifft der Kunde.


5. Kann aus nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. In dem Fall ist das Studio LUNA berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. §1 Abs. 3, Satz 2f gilt entsprechend.


§ 4 Terminverzug durch den Kunden

1. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Behandlungstermin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, entweder per Telefon oder persönlich, behält sich das Studio LUNA das Recht vor, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht. Studio LUNA ist nach Treu und Glauben gehalten, sodann nicht in Anspruch genommene Termine nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Das Studio LUNA wird sich ggf. ebenfalls bemühen, den Termin möglichst zu verlegen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.


2. Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur während der vereinbaren Behandlungsdauer. Das Studio LUNA ist berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Die Preise für alle Leistungen vom Studio LUNA sind in der Preisliste festgelegt. Die Preisliste ist Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Die aktuelle Preisliste kann auf der Internetseite vom Studio LUNA eingesehen werden oder vor Ort.


2. Die vereinbarten Preise sind mit Beendigung der Behandlung fällig. In begründeten Fällen können Termine nur nach entsprechender Vorauszahlung angenommen werden.


3. Die Zahlungen haben in bar zu erfolgen oder per EC - Cash. Bei Verkäufen von Produkten oder Gutscheinen gilt dies entsprechend. Studio LUNA verarbeitet Ihre Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen, Zahlungsinformationen) um die vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. §1 Abs. 3, Satz 2f gilt entsprechend. Bei EC - Cash Zahlungen besteht i.d.R. eine sogenannte "automatisierte Entscheidungsfindung", d.h. dass beispielsweise die Kreditwürdigkeit einer Person durch vollautomatisierte Datenanalyse geprüft wird, z.b. Kartendeckung, Tageslimit der Karte etc..


§ 6 Gewährleistung

1. Innerhalb der Behandlung werden den Bedürfnissen des jeweiligen Hautbildes / Typs entsprechende Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Verträglichkeit und Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Fragen im Vorgespräch seitens des Kunden nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden.


2. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich erfolgen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.


3. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 7 Haftung

1. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen mit Ablauf von drei Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Behandlung, sofern die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.


2. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.


3. Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


4. Für vom Studio LUNA nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Schäden, oder Falschangaben des Kunden, wird keine Haftung übernommen.


5. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.


§ 8 Datenschutz

1. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass aufgrund des Vertragsverhältnisses mit dem Studio LUNA Daten des Kunden gespeichert werden, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO. Dies sind u.a. die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie etwa Name, Anschrift, Telefonnummer). Diese Daten dienen ausschließlich der Auftragsabwicklung / Kontaktaufnahme mit dem Kunden und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) bzw. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit a. DSGVO.


§ 9 Schlussbestimmungen

1. Die Rechtsbeziehung des Kunden mit dem Studio LUNA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).


2. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.


3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


4. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.


Stand: 05.Januar 2019

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